a. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom
Photographen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
b. Sie gelten als vereinbart mit
Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Photographen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme
des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
c. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der Photograph diese schriftlich anerkennt.
d. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Photographen.
a. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder
in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
b. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Photographen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2
Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
c. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
d. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des
Photographen, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.
e. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen
Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
f. Reklamationen, die den Inhalt der
gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang
mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
a. Der Kunde erwirbt grundsätzlich kein Nutzungsrecht.
b. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einer Lizenzvereinbarung.
c. Mit der Lieferung wird lediglich die Möglichkeit zur Sichtung, Auswahl und Überprüfung des Materials zur weiteren
Verwertung gegeben.
d. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Photographen und nur bei
Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt photographiert oder anderweitig als
Motiv benutzt werden.
e. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
f. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Photographen vorgegebenen Urhebervermerks.
a. Es gilt das vereinbarte Produktionshonorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach dem jeweils
gültigen Tagessatz von z.Zt. € 800,00. Alle hier in den AGB´s genanten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
b. Das Produktionshonorar gilt nur für die Erstellung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar
auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
c. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung eine Lizenzgebühr von mindestens € 80,-- pro Aufnahme an.
d. Das Honorar ist spätestens bei Lieferung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben
ist. Der Kunde kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig.
a. Lizenzen sind abhängig von Art, Größe, Medium, Veröffentlichungsstärke usw. und werden nach Bund Freier Fotodesigner
berechnet. (Produktionshonorar x Lizenzfaktor = Lizenzhonorar). Kann das Produktionshonorar nicht festgelegt werden, so gilt
mindestens ein halber Tagessatz als angenommenes Produktionshonorar. Das Nutzungsrecht definiert durch die Lizenzvereinbarung
wird übertragen für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium
oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für dass das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins
oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. Sollte auf dieser Grundlage keine Abrechnung möglich sein, so werden
die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) angewandt, herausgegeben über Bundesverband der Pressebild-Agenturen
und Bildarchive (BVPA).
b. Jede hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
Lizenzhonorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Photographen. Das gilt insbesondere für:
i. eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten,
bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
ii. jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
iii. die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art
(z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten,
Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials dient,
iv. jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
v. jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
vi. die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern,
die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
a. Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorar, Requisiten und
Spezialgeräteverleih, Reisekosten, Spesen etc.) gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers und werden von diesem gegen Vorlage
entsprechender Belege erstattet. Der Photograph hat Anspruch auf Leistung eines angemessenen Reisekostenvorschusses.
b. Der Photograph wird grundsätzlich nach Absprache bevollmächtigt mit Subunternehmern wie Visagisten, Modellen,
Anmieten von Location usw. im Namen des Auftraggebers Verhandlungen zu führen und Verträge abzuwickeln.
a. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare.
Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Photographen.
b. Überlässt der Photograph auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich
zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist
ist nur wirksam, wenn sie vom Photographen schriftlich bestätigt worden ist.
c. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Photographen.
a. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Photographen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe
oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Lizenzhonorars zu zahlen,
vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
b. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100% der Lizenzhonorar zu zahlen.
c. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der gesetzten
Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
d. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß der
Photograph die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer bzw. geringerer Schaden
eingetreten ist.
e. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des
Lizenzhonorars zu zahlen.
f. Durch diese Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
b. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c. Es besteht eine unbedingte Mitwirkungspflicht beider Seiten.
d. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende
wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
e. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Deutschland - Hamburg.
Stand: Dezember 2005
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